Änderung bei den Mitgliedsbeiträgen - Beschlüsse der Jahreshauptversammlung am 19.11.2010
Samstag, 27. November 2010
Dieter Bergner
Die Jahreshauptversammlung des Sport-Karate Hohenlohe e.V. beschloß am 19.11.2010 jeweils einstimmig folgende wichtige Änderungen zu den Punkten.
- Neudefinition der Mitgliedschaft
- Erwerb der Mitgliedschaft
- Beiträge und Dienstleistungen (für Mitglieder)
- Aufnahmegebühr und Monatsbeitrag (für Mitglieder)
- Festlegung der Verwendung von jährlichen Beiträgen
Die Änderungen treten ab dem 01.01.2011 in Kraft. Ein entsprechender Informationsflyer wird in Dezember im Nahkampfzentrum ausliegen.
Entsprechend dem § 3 unserer Satzung wurde "Mitgliedschaft" neu definiert:Der Verein besteht demnach aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder setzen sich aus jugendlichen Mitgliedern unter 16 Jahren (ohne Stimmrecht), jugendlichen Mitgliedern von 16 bis 18 Jahren (mit Stimmrecht), erwachsenen Mitgliedern über 18 Jahren mit Stimmrecht und Familienmitgliedern mit eingeschränktem Stimmrecht (1 Stimme pro Familie) zusammen (Auszug).
Entsprechend dem § 4 unserer Satzung wurde "Erwerb der Mitgliedschaft" neu definiert:Mitglied des Vereins werden automatisch alle aktiven Teilnehmer des Nahkampfzentrum Niedernhall. Die Aufnahme erfolgt mittels Aufnahmeantrag automatisch beim Abschluss des Teilnahmevertrags am Training des Nahkampfzentrums. Desweiteren können Familienmitglieder (Ehepartner, Erziehungsberechtigte) von aktiven Teilnehmern des Nahkampfzentrum Niedernhall Mitglieder im Sport-Karate Hohenlohe e.V. werden.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Mitglieder bis 16 Jahren haben kein Stimmrecht, dieses kann aber von einem erziehungsberechtigten Vertreter wahrgenommen werden. Familienmitglieder haben über die Vertretungsregelung hinaus maximal eine weitere Stimme
- Mit dem Aufnahmeantrag wird die Satzung des Sport-Karate Hohenlohe durch das Mitglied anerkannt
Die Jahreshauptversammlung hat „Jährliche Einnahmen“ neu definiert: Jährliche Einnahmen des Vereins Sport-Karate Hohenlohe e.V. sind Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühre, Spenden, Sponsorenzuwendungen und Veranstaltungen zwischen den jeweiligen Jahreshauptversammlungen.
Die Jahreshauptversammlung hat "die Verwendung von jährlichen Einnahmen" neu definiert:1. Reserve: Als Reserve und für anfallende Auslagen ist ein Betrag von € 1.000 als Minimum-Kassenbestand anzustreben.
2.Verwendung: Jährliche Einnahmen sollen durch den Vorstand bis auf Widerruf nach folgendem Schlüssel zur Verwendung freigegeben werden:
- ca. 20% Zuschüsse für Vereinsveranstaltungen: Ausflüge, Grillfeste, etc….
- ca. 40% Internationaler Topf: Unterstützung von international aktiven Wettkämpfern in Form von Zuschüssen zu Reisekosten oder Erfolgsprämien etc….
- ca. 40% Veranstaltung eines Trainingscamps: Zuschüsse für die Durchführung eines vereins-internen Trainingscamps z.B. mit internationalen Trainern, Wettkämpfern. Durchführung vereinsinterner Meisterschaften. Kampfrichterausbildung…….
Ferner wurde festgelegt, dass Vorstand, Kassenführer und Technischer Leiter jährlich auf der Jahreshauptversammlung über die sinnvolle Verwendung der jährlichen Einnahmen Rechenschaft ablegen müssen.
Die Jahreshauptversammlung beschloss, ab dem 01.01.2011 die Mitgliedergebühren wieder einzuführen.
- Aufnahmegebühr für alle ordentlichen Mitglieder und Familienmitglieder: 0 €
- Monatsbeitrag für ordentliche Mitglieder: 2 €
- für Familienmitglieder (auf freiwilliger Basis) 1 €
- Regelung tritt in Kraft: ab 01.01.2011